Alle Informationen auf diesen Seiten diesen nur dem Erfahrungsaustausch; sie stellen keine Bauanleitungen dar. Für die Richtigkeit, Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit übernehme ich keine Haftung!
Sorgenkind Beleuchtung
Die Beleuchtung alter Autos entspricht natürlich nicht mehr den aktuellen Bestimmungen der StVZO.
Im Fall meines DKW F5 war 1936 eine Fassung dieser Verordnung gültig, die weder zwei Rücklichter hinten am Fahrzeug vorschrieb, noch Rückstrahler oder eine blaue Fernlichtkontrolle.
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